Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 22. Februar 2019 aufgehoben, soweit die in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Hannover vom 4. September 2017 angeordnete Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis aufrechterhalten worden ist; diese Maßregel entfällt.
2.Die weitergehende Revision wird verworfen.
3.Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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