Fertigungsbedingte Dröhngeräusche des Motors als Mangel beim Neuwagen
OLG Oldenburg, Urteil vom 11.01.1995 - Aktenzeichen 11 U 47/94
DRsp Nr. 1995/9273
Fertigungsbedingte Dröhngeräusche des Motors als Mangel beim Neuwagen
»Dem Käufer eines fabrikneuen Kraftfahrzeuges stehen die vertraglich vereinbarten Gewährleistungsrechte auch zu bezüglich eines Mangels (hier: Dröhngeräusche eines Motors trotz Ankündigung kaum bemerkbarer Wind- und Motorengeräusche im Verkaufsprojekt), der bei der Produktion des Fahrzeuges oftmals und serientypisch auftritt.«