Festhalten an einem Abfindungsvergleich nach Veränderungen der die Schadenshöhe betreffenden Umstände
BGH, Urteil vom 19.06.1990 - Aktenzeichen VI ZR 255/89
DRsp Nr. 1992/1164
Festhalten an einem Abfindungsvergleich nach Veränderungen der die Schadenshöhe betreffenden Umstände
»Zur Frage, wann das Festhalten an einem Abfindungsvergleich wegen Veränderungen der die Schadenshöhe betreffenden Umstände in einem Bereich, für den der Geschädigte sich als abgefunden erklärt hat, eine unzulässige Rechtsausübung darstellt.«