Der Streitwert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf 20.000 € und für das Revisionsverfahren auf 30.984,60 € festgesetzt. Dabei entfallen auf den Klageantrag zu II insgesamt 30.000 € und auf den Klageantrag zu III 984,60 €.
I. Die Klägerin ist die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Beklagte bietet kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen an.
Die Beklagte änderte im Jahr 2013 in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Verträge über kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen die Klausel zum Thema "Abschlusskosten". Sie wählte dazu das Klauselersetzungsverfahren gemäß § 164 VVG. Die Beklagte übersandte den betroffenen Versicherungsnehmern die Ersatzklauseln sowie in einem Schreiben begleitende Hinweise. Die Klägerin hat Teile der neuen Klauseln unter anderem als intransparent im Sinne von § 307 BGB und zwei im Begleitschreiben gemachte Angaben unter anderem als irreführend im Sinne von §
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