Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Der Kläger wendet sich gegen eine Fahrtenbuchanordnung und begehrt nach deren Erledigung die Feststellung, dass sie rechtswidrig war.
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