LAG Köln - Urteil vom 27.03.2020
4 Sa 312/19
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 1385/18

Firmentarifvertrag mit statischer Bezugnahme auf Altersteilzeitregelungen im TV Metall- und Elektroindustrie NRWKein Anspruch aus Tarifvertrag auf Abschluss eines AltersteilzeitarbeitsvertragsKlageanträge als nicht annahmefähige Vertragsangebote

LAG Köln, Urteil vom 27.03.2020 - Aktenzeichen 4 Sa 312/19

DRsp Nr. 2021/18891

Firmentarifvertrag mit statischer Bezugnahme auf Altersteilzeitregelungen im TV Metall- und Elektroindustrie NRW Kein Anspruch aus Tarifvertrag auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags Klageanträge als nicht annahmefähige Vertragsangebote

Einzelfallentscheidung, wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses aufgrund der Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie NRW aus den Jahren 2000-2004, die kraft eines Firmentarifvertrages ausdrücklich nur statisch gelten, bei einem Arbeitnehmer nicht vorliegen. In diesem Zusammenhang können die (Hilfs-)Klageanträge, die gegenüber der außergerichtlichen Geltendmachung abweichende Regelungen der beabsichtigten Altersteilzeit aufweisen, nicht als annahmefähige rechtsgeschäftliche Vertragsangebote des Klägers angesehen werden.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.05.2019 (17 Ca 1385/18) wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, mit dem Kläger einen Altersteilzeitvertrag abzuschließen.

1. 2. 1. 2. 3. 4.