Freiheitsberaubung bezüglich der Mitfahrer durch Weiterfahren des Pkws
BGH, Urteil vom 20.01.2005 - Aktenzeichen 4 StR 366/04
DRsp Nr. 2005/3288
Freiheitsberaubung bezüglich der Mitfahrer durch Weiterfahren des Pkws
1. Die Tatbestandsalternative der Freiheitsentziehung "auf andere Weise" kennt hinsichtlich des Tatmittels keine Begrenzung. Es reicht vielmehr jedes Mittel aus, das geeignet ist, einem anderen die Fortbewegungsfreiheit zu nehmen, insbesondere ihm, sei es auch nur vorübergehend, die Möglichkeit zu nehmen, einen Raum zu verlassen.2. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Freiheitsberaubung "auf andere Weise" auch durch schnelles Fahren mit einem Fahrzeug begangen werden kann, um hierdurch einen Fahrzeuginsassen am Verlassen des Wagens zu hindern.