OLG Oldenburg - Beschluss vom 14.03.2023
2 ORbs 16/23 (660 Js 40646/22)
Normen:
BtMG § 13 Abs. 1; OWiG § 79 Abs. 1;
Fundstellen:
DAR 2023, 584
WKRS 2023, 15153
Vorinstanzen:
AG Delmenhorst, vom 14.12.2022

Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von CannabisBedeutung der Medikamentenklausel bei Fahren mit CannabisKein Verschulden bei Einnahme einer für einen Krankheitsfall verschriebenen Dosis an Cannabis

OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.03.2023 - Aktenzeichen 2 ORbs 16/23 (660 Js 40646/22)

DRsp Nr. 2023/7366

Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Cannabis Bedeutung der Medikamentenklausel bei Fahren mit Cannabis Kein Verschulden bei Einnahme einer für einen Krankheitsfall verschriebenen Dosis an Cannabis

Der unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug im Straßenverkehr Führender handelt nicht schuldhaft, wenn es sich um eine Substanz handelt, die ihm im Rahmen eines konkreten Krankheitsfalls - hier ADHS - von einem Arzt verschrieben worden ist (sog. Medikamentenklausel). Die Gefahr eines möglichen Missbrauchs ist hinzunehmen.

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Delmenhorst vom 14.12.2022 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Ausgenommen von der Aufhebung werden die bisher getroffenen objektiven Feststellungen. Insoweit wird die Rechtsbeschwerde als offensichtlich unbegründet verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BtMG § 13 Abs. 1; OWiG § 79 Abs. 1;

Gründe:

Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen vorsätzlichen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis zu einer Geldbuße von 1500 und einem 3-monatigen Fahrverbot verurteilt.