Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Delmenhorst vom 14.12.2022 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Ausgenommen von der Aufhebung werden die bisher getroffenen objektiven Feststellungen. Insoweit wird die Rechtsbeschwerde als offensichtlich unbegründet verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen vorsätzlichen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis zu einer Geldbuße von 1500 und einem 3-monatigen Fahrverbot verurteilt.
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