1. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "Diebstahls in 18 Fällen, wegen Betrugs in 4 Fällen, davon in 2 Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, wegen versuchten Betrugs, wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung und wegen Beihilfe zum Betrug in 2 Fällen" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von zwei Jahren für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis bestimmt.
Der Angeklagte rügt mit seiner Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat nur insoweit Erfolg, als der Angeklagte (auch) wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt worden ist, im übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. Insofern wird auf die Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 19. November 1990 Bezug genommen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|