BGH - Urteil vom 16.06.1971
IV ZR 73/70
Normen:
VVG § 23 ;
Fundstellen:
VersR 1971, 808

Gefahrerhöhung bei Überlassen eines Kfz an einen alkoholbedingt fahruntauglichen Fahrer

BGH, Urteil vom 16.06.1971 - Aktenzeichen IV ZR 73/70

DRsp Nr. 1994/5746

Gefahrerhöhung bei Überlassen eines Kfz an einen alkoholbedingt fahruntauglichen Fahrer

In der einmaligen Überlassung eines Kfz an einen durch Alkoholgenuß fahruntauglichen Fahrer liegt keine Gefahrerhöhung i. S. von § 23 VVG.

Normenkette:

VVG § 23 ;
Fundstellen
VersR 1971, 808