BGH - Urteil vom 10.02.1971
IV ZR 54/69
Normen:
StVZO § 15a; VVG § 23 ;
Fundstellen:
VersR 1971, 433

Gefahrerhöhung bei Überschreitung der täglichen Lenk- und Arbeitszeiten des Fahrers eines Lkw

BGH, Urteil vom 10.02.1971 - Aktenzeichen IV ZR 54/69

DRsp Nr. 1994/5766

Gefahrerhöhung bei Überschreitung der täglichen Lenk- und Arbeitszeiten des Fahrers eines Lkw

1. Ist die Überschreitung der täglichen Lenk- und Arbeitszeiten des Fahrers eines Lastzuges so erheblich, daß eine Erholung des Fahrers selbst bei Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestruhezeiten ausgeschlossen oder doch zumindest sehr fragwürdig erscheint, so liegt eine Gefahrerhöhung im Sinne von § 23 VVG vor. 2. Werden hingegen die täglichen Lenk- und Arbeitszeiten nicht über dieses Maß hinaus überschritten, dann ist zu berücksichtigen, ob der Fahrer wenigstens die vorgeschriebenen Mindestruhezeiten eingehalten hat.

Normenkette:

StVZO § 15a; VVG § 23 ;

Hinweise: