BayObLG, Beschluß vom 26.08.1985 - Aktenzeichen 2 ObOWi 181/85
DRsp Nr. 1998/9444
Gelbphasendauer im innerörtlichen Verkehr
Der Fahrzeugführer hat sich im innerörtlichen Verkehr auf die übliche Gelbphasendauer von ca. 3 Sekunden einzustellen, so daß er mit Sicherheit rechtzeitig vor Aufleuchten des Rotlichts anhalten kann.