OLG Hamm - Urteil vom 01.12.2023
11 U 32/22
Normen:
BGB § 839; GG Art. 34;
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 04.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 173/21

Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall auf einem nicht geräumten mit Schnee und Eis bedecktem Weg

OLG Hamm, Urteil vom 01.12.2023 - Aktenzeichen 11 U 32/22

DRsp Nr. 2024/2596

Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall auf einem nicht geräumten mit Schnee und Eis bedecktem Weg

Ist eine Salzstreuung ungeeignet, um einer Schnee- und Eisglätte auf Fußgängerwegen zu begegnen, kann der Verkehrssicherungspflichtige zum Winterdienst mit abstumpfenden Streustoffen wie Splitt, Sand oder Granulat verpflichtet sein.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.02.2022 verkündete Grundurteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Klägerin wird das vorgenannte Urteil unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und neu gefasst.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.09.2021 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle gegenwärtigen und künftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aufgrund des Unfalls vom 00.02.2021 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstigen Dritten übergegangen sind oder übergehen werden.