1. Das Teil-Versäumnisurteil des Senats vom 20.05.2021, Az.
2. Die Klägerin zu 1) hat auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 1) kann die Vollstreckung durch die Beklagten wegen der Kosten (auch aus dem in Nr. 1 genannten Versäumnisurteil) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
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