OLG München - Endurteil vom 13.07.2023
24 U 37/20
Normen:
BGB § 249 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Memmingen, vom 22.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 1196/17

Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall; Psychisch vermittelter Unfallfolgen in Form von anhaltenden somatoformen Schmerzstörungen

OLG München, Endurteil vom 13.07.2023 - Aktenzeichen 24 U 37/20

DRsp Nr. 2024/1449

Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall; Psychisch vermittelter Unfallfolgen in Form von anhaltenden somatoformen Schmerzstörungen

Zur Problematik psychisch vermittelter Unfallfolgen (PTBS; anhaltende somatoforme Schmerzstörung).

Tenor

1.

Das Teil-Versäumnisurteil des Senats vom 20.05.2021, Az. 24 U 37/20, wird aufrechterhalten.

2.

Die Klägerin zu 1) hat auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 1) kann die Vollstreckung durch die Beklagten wegen der Kosten (auch aus dem in Nr. 1 genannten Versäumnisurteil) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 249 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2;

Gründe

I.