Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.2.2017 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 2-
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 6.000,- € festgesetzt.
I.
Wegen des Sach- und Streitstands wird auf die Darstellung im Hinweisbeschluss vom 16.3.2018 (Bl. 171 ff. d.A.) sowie den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 124 ff. d.A.) verwiesen.
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