Die Berufung des Beklagten ist teilweise begründet. Er haftet der Klägerin für den beim Transport entstandenen Schaden nur in Höhe von 4.450 DM gemäß §§ 51,
1. Zwischen den Parteien bestehen keine vertraglichen Beziehungen, da die Klägerin lediglich mit der W S kontrahiert hat, nicht aber mit dem Beklagten. Demzufolge klagt sie auch nicht aus eigenem (vertraglichem) Recht, sondern aus ihr unstreitig von der W S abgetretenen Ansprüchen.
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