OLG Dresden - Urteil vom 28.06.2023
1 U 167/23
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, vom 04.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 328/22

Gerichtliche Überprüfung einer Beitragsanpassung in der privaten KrankenversicherungDarlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit der BeitragsanpassungÜberprüfung der Vollständigkeit der dem Treuhänder vorgelegten UnterlagenWirksamkeit einer Beitragserhöhung bei gesunkenen Leistungsausgaben

OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2023 - Aktenzeichen 1 U 167/23

DRsp Nr. 2023/10713

Gerichtliche Überprüfung einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit der Beitragsanpassung Überprüfung der Vollständigkeit der dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen Wirksamkeit einer Beitragserhöhung bei gesunkenen Leistungsausgaben

Die Darlegungs- und Beweislast für die materielle Wirksamkeit einer Beitragsanpassung trägt der Versicherer. Eine vom Versicherungsnehmer beanstandete Unvollständigkeit der dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen ist einer isolierten gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich. Auf die Frage, welche Unterlagen dem Treuhänder vorgelegen haben, kommt es nur an, wenn die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung als solche bestritten wird. Der Umstand, dass die Leistungsausgaben gesunken sind, steht einer Beitragserhöhung nicht entgegen.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 04.01.2023, Az. 5 O 328/22, wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 5;

Entscheidungsgründe:

I.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung des Klägers ist unbegründet.