Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Reisemobil.
Mit Formularvertrag - "Verbindliche Bestellung eines neuen Kraftfahrzeugs/Anhänger" - vom 2. Oktober 1999 kaufte der Kläger vom Beklagten ein Reisemobil ", 6,5 l TD". In der Formular-Rubrik "Barzahlungspreis" war ein Betrag von 220.000,00 DM handschriftlich eingetragen. Tatsächlich waren sich die Parteien aber einig, daß der Kaufpreis 290.000,00 DM betragen solle. Dieser Preis wurde vom Kläger auch unstreitig bezahlt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|