OLG München - Urteil vom 16.03.1994
7 U 5447/93
Normen:
BGB § 477 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 1994, 109
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 10 HKO 23094/92

Gewährleistungsansprüche bei einer Garantie von mehr als 6 Monaten

OLG München, Urteil vom 16.03.1994 - Aktenzeichen 7 U 5447/93

DRsp Nr. 1998/12827

Gewährleistungsansprüche bei einer Garantie "von mehr als 6 Monaten"

1. Wird beim Kauf einer beweglichen Sachen eine Garantie "von mehr als 6 Monaten" vereinbart, lösen alle während der Garantiefrist auftretenden Mängel Gewährleistungsansprüche aus.2. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beginnt erst mit der Entdeckung des Mangels und läuft in Fällen, in denen der Mangel erst kurz vor Ablauf der Garantiefrist auftritt, erst nach Ende dieser Frist ab.

Normenkette:

BGB § 477 ;

Tatbestand:

1. Die Klägerin verlangt mit der am 11.9.1992 bei Gericht eingegangenen und am 12.10.1992 der Beklagten zugestellten Klage in Wandlung eines Kaufvertrags über einen Traktor die Rückzahlung des Kaufpreises.