Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 8. Oktober 2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Die Parteien streiten um die Erstattung restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall vom 7. März 2006 gegen 13.00 Uhr. Die volle Haftung der Beklagten steht dem Grunde nach außer Streit. Der Kläger mietete am Nachmittag desselben Tages bei der Autovermietung H., die dem Rechtsstreit auf Klägerseite als Streithelferin beigetreten ist (künftig: Streithelferin), für die Dauer von 14 Tagen ein Mietfahrzeug der Mietwagengruppe 5 zu einem Gesamtpreis von 2.647,12 EUR. Der anfängliche Tagesmietpreis belief sich auf 174 EUR brutto. Der beklagte Haftpflichtversicherer zahlte auf die Mietwagenkosten vorgerichtlich 740 EUR.
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