Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Bremen vom 29.10.2009 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 6.850,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2008 zu zahlen.
Die Beklagte wird zudem verurteilt, den Kläger von Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwältin [...] in Höhe von EUR 603,92 freizustellen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 43 %, die Beklagte zu 57 %.
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