Grob fahrlässiges Verkehrsverhalten und Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers
OLG München, Urteil vom 27.01.1994 - Aktenzeichen 24 U 706/93
DRsp Nr. 1995/3806
Grob fahrlässiges Verkehrsverhalten und Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers
Es kann ein grob fahrlässiges Verkehrsverhalten darstellen und zur Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung führen, wenn ein Kraftfahrer sekundenlang den Blick von der Fahrbahn abwendet, um ein (nicht verkehrswesentliches) Geschehen zu beobachten, und dabei von der Fahrbahn abkommt.
I. Die zulässige Berufung des Klägers ist unbegründet.
Das Landgericht hat im Ergebnis richtig entschieden, der Kläger könne von der Beklagten keine Entschädigung aus der Vollkaskoversicherung verlangen, weil er den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt habe (§ 61VVG).
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