OLG München - Urteil vom 27.01.1994
24 U 706/93
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
NJW 1994, 3237
OLGReport-München 1994, 101
SP 1994, 291
VersR 1995, 165

Grob fahrlässiges Verkehrsverhalten und Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers

OLG München, Urteil vom 27.01.1994 - Aktenzeichen 24 U 706/93

DRsp Nr. 1995/3806

Grob fahrlässiges Verkehrsverhalten und Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers

Es kann ein grob fahrlässiges Verkehrsverhalten darstellen und zur Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung führen, wenn ein Kraftfahrer sekundenlang den Blick von der Fahrbahn abwendet, um ein (nicht verkehrswesentliches) Geschehen zu beobachten, und dabei von der Fahrbahn abkommt.

Normenkette:

VVG § 61 ;

Gründe:

I. Die zulässige Berufung des Klägers ist unbegründet.

Das Landgericht hat im Ergebnis richtig entschieden, der Kläger könne von der Beklagten keine Entschädigung aus der Vollkaskoversicherung verlangen, weil er den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt habe (§ 61 VVG).