Nach durchgeführter Beratung hält der Senat die Berufung der Beklagten übereinstimmend für unbegründet.
Die Berufung der Beklagten bietet danach keine Aussicht auf Erfolg.
Die Beklagte wird deshalb gebeten, binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob das Rechtsmittel der Berufung zurückgenommen wird, oder ob es eines förmlichen Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO bedarf.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|