OLG Celle - Urteil vom 10.05.2023
14 U 56/21
Normen:
StVG § 7 Abs. 2;
Fundstellen:
WKRS 2023, 17873
r+s 2023, 612
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 12.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 206/20

Haftung der an einem Mehrfach-Auffahrunfall beteiligten Fahrzeuge

OLG Celle, Urteil vom 10.05.2023 - Aktenzeichen 14 U 56/21

DRsp Nr. 2023/7529

Haftung der an einem Mehrfach-Auffahrunfall beteiligten Fahrzeuge

Die Gefährdungshaftung eines Fahrzeugs erfasst auch die Fälle, in denen das Fahrzeug "passiv" in einen Verkehrsunfall gerät und weitergehende Schäden an unbeteiligten Dritten verursacht (hier: Zweitanstoß nach Erstkollision im Verlauf des Schleudervorgangs des geschädigten Fahrzeugs).

Das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer stellt keine höhere Gewalt im Sinne von § 7 Abs. 2 StVG dar.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 12. April 2021 - 1 O 206/20 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte als Gesamtschuldnerin neben dem I. Versicherungsverein a.G. und der R. Versicherung AG verpflichtet ist, dem Kläger alle immateriellen und materiellen Schäden aus dem Unfall vom 11.08.2018 auf der BAB 20 zwischen L. und R. in Fahrtrichtung R., an dem das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ... beteiligt war, im Rahmen der Haftungshöchstsumme nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVG bis zu einem Betrag von 5 Mio. € zu ersetzen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 24.501,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2020 zu zahlen.