I. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 10.08.2018 gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 09.07.2018 -
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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