LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.06.1981
10 Sa 1271/80
Normen:
BGB §§ 280 286 326 611 Abs. 1 ; RVO §§ 636 637 ;
Fundstellen:
BB 1983, 574
VersR 1983, 844

Haftung des Arbeitnehmers: Weg von und zur Arbeitsstelle - gefahrgeneigte Tätigkeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.06.1981 - Aktenzeichen 10 Sa 1271/80

DRsp Nr. 1994/16014

Haftung des Arbeitnehmers: Weg von und zur Arbeitsstelle - gefahrgeneigte Tätigkeit

1. Die Fahrt des Arbeitnehmers vom Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück ist grundsätzlich seiner privaten Sphäre und nicht seinem dienstlichen Aufgabenbereich zuzurechnen. 2. Etwas anderes kann jedoch - je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls - gelten, wenn dem Arbeitnehmer ein betriebseigener Pkw für die Heimfahrt überlassen wird, weil er sonst auf Grund der späten Heimkehr von einer Dienstreise nur noch unter besonderer Erschwernis nach Hause gelangen würde oder am Dienstort übernachten müßte. In solchen Fällen sind dann die Grundsätze zur Haftung bei gefahrgeneigter Arbeit entsprechend heranzuziehen.

Normenkette:

BGB §§ 280 286 326 611 Abs. 1 ; RVO §§ 636 637 ;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu auch die Entscheidung des OLG München (- 1 U 3527/76 -) VersR 1977, 1014.