LG Heidelberg, vom 18.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 36/04
Haftung des Fahrzeughalters bei Beschädigung einer automatisch gesteuerten Sonnenmarkise durch Ausfahren auf ein geparktes Wohnmobil
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2005 - Aktenzeichen 1 U 247/04
DRsp Nr. 2005/12584
Haftung des Fahrzeughalters bei Beschädigung einer automatisch gesteuerten Sonnenmarkise durch Ausfahren auf ein geparktes Wohnmobil
»Ein auf einem Privatparkplatz abgestelltes Fahrzeug ist nicht mehr "im Betrieb" im Sinne der §§ 7, 18StVG. Eine Haftung besteht weder nach diesen Vorschriften noch nach allgemeinem Deliktsrecht, wenn eine an einem Haus angebrachte, automatisch gesteuerte Sonnenmarkise wetterbedingt ausfährt, auf den Alkoven eines auf einem Privatgelände geparkten Wohnmobils auftrifft und dadurch Schaden erleidet.«