Haftung des Fahrzeughalters bei Unfall im Zusammenhang mit dem Entladen eines Fahrzeugs
SchlHOLG, Urteil vom 17.04.2003 - Aktenzeichen 7 U 51/01
DRsp Nr. 2003/15128
Haftung des Fahrzeughalters bei Unfall im Zusammenhang mit dem Entladen eines Fahrzeugs
»1. Das Abladen von einem Fahrzeug auf ein anderes Fahrzeug erfolgt bei dem Betrieb des anderen Fahrzeuges, wenn dieses nicht nur als reines Arbeitsgerät benutzt wird; das Abladen kann aber zu einem Haftungsausschluss führen, weil der Verletzte bei dem Betrieb tätig war.2. Das Haftungsprivileg für "Beschäftigte auf gemeinsamer Betriebsstätte"(§ 106 Abs. 3SGB VII) greift schon dann ein, wenn die Beschäftigten,obgleich Angehörige verschiedener Unternehmen, zum Unfallzeitpunkt "vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte" verrichten; auf eine vorübergehende Eingliederung oder ein Tätigwerden für das andere Unternehmen kommt es nicht an.«