(a) »Das BerGer. hat festgestellt, daß der Pkw des Kl. durch von dem Streufahrzeug der Bekl. maschinell ausgeworfenes Streugut beschädigt worden ist, und bejaht unter diesen Umständen eine Haftung der Bekl. nach § 7 Abs. 1 StVG.
Die Beschädigung des Pkw des Kl. ist i. S. des § 7 Abs. 1 StVG »bei dem Betrieb« des Streukraftfahrzeugs der Bekl. entstanden. Dieses Haftungsmerkmal ist nach der Rechtspr. des Senats entsprechend dem weiten Schutzzweck der Vorschrift weit auszulegen. [Wird ausgeführt] ...
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|