OLG Köln - Urteil vom 23.03.1995
7 U 29/93
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)443c
VRS 91, 82
VersR 1996, 1551

Haftung des Schädigers für neurotische Fehlverarbeitung eines Schleudertraumas

OLG Köln, Urteil vom 23.03.1995 - Aktenzeichen 7 U 29/93

DRsp Nr. 1997/1727

Haftung des Schädigers für neurotische Fehlverarbeitung eines Schleudertraumas

Führt ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule beim Geschädigten zu einer neurotischen Fehlverarbeitung und auf dieser Grundlage zu seiner Erwerbsunfähigkeit, so hat der Schädiger hierfür in der Regel auch dann einzustehen, wenn der Verletzte bereits vorgeschädigt und psychisch labil war.

Normenkette:

BGB § 823 ;
Fundstellen
DRsp I(145)443c
VRS 91, 82
VersR 1996, 1551