Haftung des Verkehrsunfallflüchtigen wegen Verfolgungsschäden
BGH, Urteil vom 24.03.1964 - Aktenzeichen VI ZR 33/63
DRsp Nr. 1994/6166
Haftung des Verkehrsunfallflüchtigen wegen Verfolgungsschäden
Wer Verkehrsunfallflucht begeht und sich der erkannten Verfolgung durch einen eingreifenden dritten Kraftfahrer mit gefährlich übersetzter Geschwindigkeit zu entziehen sucht, um der vorläufigen Festnahme zu entgehen, haftet für die Folgen eines Unfalls, den der Verfolger durch Anpassung seiner Fahrweise erleidet.