1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.02.2017 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 8.054,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bezüglich der Beklagten zu 1 seit dem 25.05.2013 und bezüglich der Beklagten zu 2 bis 4 seit dem 24.07.2014 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben die Klägerin zu 65 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 35 % zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist, ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|