BGH - Urteil vom 24.06.1966
VI ZR 222/85
Normen:
BGB § 254 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
VersR 1986, 1208
r+s 1986, 257

Haftungsausfüllende Kausalität und Kausalitätsnachweis bei Mitverschulden

BGH, Urteil vom 24.06.1966 - Aktenzeichen VI ZR 222/85

DRsp Nr. 1994/6052

Haftungsausfüllende Kausalität und Kausalitätsnachweis bei Mitverschulden

Soweit es sich um eine Obliegenheit des Geschädigten zur Minderung des Schadens nach § 254 Abs. 2 BGB und ihre Verletzung handelt, geht es in der Kausalitätsfrage um den Umfang des zu ersetzenden Schadens und damit um die nach § 287 ZPO festzustellende haftungsausfüllende Kausalität und nicht um den Grund der Haftung.

Normenkette:

BGB § 254 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen
VersR 1986, 1208
r+s 1986, 257