OLG München - Urteil vom 14.07.1994
24 U 571/92
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1995, 85
OLGReport-München 1994, 170
VersR 1996, 379

Haftungsrecht; Arzthaftung

OLG München, Urteil vom 14.07.1994 - Aktenzeichen 24 U 571/92

DRsp Nr. 1996/29479

Haftungsrecht; Arzthaftung

1. Es gehört zum medizinischen Allgemeinwissen, daß bei jeder Heiserkeit, die trotz Therapie länger als drei bis vier Wochen andauert, an ein Kehlkopfkarzinom gedacht werden muß.2. Ein Hausarzt handelt nicht ohne weiteres fehlerhaft, wenn er auch bei mehrwöchiger therapieresistenter Heiserkeit des Patienten diesem gegenüber noch keinen Verdacht auf eine bösartige Erkrankung ausspricht oder wenn er ihn nicht auf die Gefahr einer bösartigen Erkrankung hinweist, sondern ihn lediglich auffordert, einen HNOÄArzt aufzusuchen.3. Bei weiterhin andauernder mehrmonatiger Heiserkeit kann es geboten sein, den Patienten mit allem Nachdruck auf den nunmehr ernsthaften Verdacht einer Tumorerkrankung hinzuweisen und auf die unverzügliche Abklärung durch den Spezialisten zu drängen.

Normenkette:

BGB § 823 ;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen unzureichender ärztlicher Behandlung.