Am 2 August 1961 kurz nach 17 Uhr befuhr der belgische Soldat B mit einem Sanitätskraftwagen der belgischen Streitkräfte die A.-Straße in K. in Richtung A. Kurz hinter dem von rechts einmündenden M.-Weg erfasste er den damals 61 jährigen Kläger, der auf einem 4 m breiten Fußgängerüberweg die A.-Straße überqueren wollte. Die Verkehrsampel an dem Fußgängerüberweg stand auf grün. Sie ist von der Ampel, die vor der Einmündung des M.-Wegs den Fahrzeugverkehr auf der A.-Straße regelt, etwa 60 m entfernt. Der Kläger, der sich auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstelle befand, wurde auf die Fahrbahn geschleudert und erlitt u.a. einen schweren offenen Verrenkungsbruch des linken Fußes.
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