BGH - Urteil vom 24.05.1966
VI ZR 273/64
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 3 ;
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,

Haftungsverteilung bei Anfahren eines eine Baustelle nach Ausfall einer Lichtzeichenanlage absichernden Bauarbeiters

BGH, Urteil vom 24.05.1966 - Aktenzeichen VI ZR 273/64

DRsp Nr. 2008/15099

Haftungsverteilung bei Anfahren eines eine Baustelle nach Ausfall einer Lichtzeichenanlage absichernden Bauarbeiters

Fährt ein Fahrzeug ohne Verminderung der Geschwindigkeit in einen hinreichend gesicherten Baustellenbereich ein und fährt er dabei einen Arbeiter an, der mit der Absicherung der Baustelle beschäftigt ist, nachdem durch einen Verkehrsunfall die Lichtzeichenanlage ausgefallen ist, so haftet der PKW-Fahrer in vollem Umfang.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 3 ;

Tatbestand:

Der Beklagte verursachte am 9. September 1960 gegen 20.30 Uhr in A. auf dem Teilstück der Bundesstraße 28, das zwischen der Autobahn und der Bundesstraße 3 als Autobahnzubringer ausgebaut ist, einen Verkehrsunfall. Bei diesem wurde der am 6. August 1900 geborene und bei der Klägerin versicherte Fritz W. getötet. Die Klägerin, die der Witwe W. ab 1. September 1960 rentenpflichtig ist, nimmt bei dem Beklagten Rückgriff.

Der Unfall entstand in folgender Weise: