OLG München - Urteil vom 10.01.1995
5 U 4156/94
Normen:
BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VRS 90, 246
Vorinstanzen:
LG Traunstein,

Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers bei Dunkelheit

OLG München, Urteil vom 10.01.1995 - Aktenzeichen 5 U 4156/94

DRsp Nr. 1996/29826

Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers bei Dunkelheit

1. War die Beleuchtung eines Kraftfahrzeugs zum Unfallzeitpunkt nicht eingeschaltet, so spricht dies dafür, dass es auch zum Unfallzeitpunkt unbeleuchtet war.2. Kommt es bei Nacht und völliger Dunkelheit zu einer Kollision eines nicht beleuchteten PKW mit einem Fußgänger, so trifft Letzteren kein Mitverschulden.

Normenkette:

BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt wegen seiner bei einem Verkehrsunfall erlittenen Verletzungen von dem Fahrer und Halter des Unfall-Pkw (Beklagter zu 1.) sowie der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Pkw (Beklagte zu 2.) Schmerzensgeld.