BGH - Urteil vom 06.12.1966
VI ZR 121/65
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 9 ;
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,

Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers bei Dunkelheit

BGH, Urteil vom 06.12.1966 - Aktenzeichen VI ZR 121/65

DRsp Nr. 2008/15025

Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers bei Dunkelheit

1. Ein PKW-Fahrer handelt schuldhaft, wenn er einen Fußgänger anfährt, der nachts innerhalb geschlossener Ortschaft mangels eines Gehweges auf der rechten Fahrbahn geht.2. Den Fußgänger trifft jedoch ein Mitverschulden von 1/5, wenn er nicht die äußerst rechte Seite der Fahrbahn eingehalten und auf den rückwärtigen Fahrzeugverkehr geachtet hat.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 9 ;

Tatbestand:

Am ... 1959 verstarb im Alter von annähernd 46 Jahren der Kaufmann Paul G., nachdem ihn der 32-jährige Beklagte mit seinem Kombi-Kraftfahrzeug Marke DKW (896 ccm) angefahren hatte. Witwe und Kinder des Verunglückten machen mit der Klage ihren Unterhaltsschaden geltend.