Haftungsverteilung bei Anfahren eines Kindes; Umfang der zu ersetzenden Heilungskosten
OLG Hamburg, vom 07.08.1987 - Aktenzeichen 14 U 136/86
DRsp Nr. 1992/8543
Haftungsverteilung bei Anfahren eines Kindes; Umfang der zu ersetzenden Heilungskosten
1. Fährt ein Kraftfahrer ein Kind unter unklaren und nicht aufgeklärten Begleitumständen an, so haftet er zu 40%.
»2. Der Schadensersatzanspruch wegen Gesundheitsverletzung kann im Einzelfall auch die Kosten für die Konsultierung einer ärztlichen Kapazität im Ausland umfassen.«