OLG München - Urteil vom 12.04.1996
10 U 6179/95
Normen:
BGB § 823 § 254 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VRS 93, 25
VersR 1997, 460

Haftungsverteilung bei Anfahren eines sich nach einem Auffahrunfall auf dem Grünstreifen der Autobahn aufhaltenden Fußgänger

OLG München, Urteil vom 12.04.1996 - Aktenzeichen 10 U 6179/95

DRsp Nr. 1998/1429

Haftungsverteilung bei Anfahren eines sich nach einem Auffahrunfall auf dem Grünstreifen der Autobahn aufhaltenden Fußgänger

»Hält sich ein Kraftfahrer nach einem Auffahrunfall auf der BAB für kurze Zeit auf dem Grünstreifen auf und wird dort durch einen weiteren Auffahrunfall verletzt, so braucht er sich hinsichtlich des zweiten Unfalls kein haftungsminderndes Mitverschulden anrechnen zu lassen.«

Normenkette:

BGB § 823 § 254 ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise:

Der BGH hat die Revision der Bekl. mit Beschluß vom 3.12.1996 - VI ZR 201/96 - nicht angenommen.

Fundstellen
VRS 93, 25
VersR 1997, 460