KG - Urteil vom 13.01.1992
12 U 5054/90
Normen:
StVG § 17 Abs. 1 ; StVO § 8 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1993, 2

Haftungsverteilung bei angezeigter Abbiegeabsicht des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs

KG, Urteil vom 13.01.1992 - Aktenzeichen 12 U 5054/90

DRsp Nr. 1994/7772

Haftungsverteilung bei angezeigter Abbiegeabsicht des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs

Vertraut der Wartepflichtige allein auf die fälschliche Fahrtrichtungsänderungsanzeige des Vorfahrtberechtigten und kommt es dadurch zum Zusammenstoß zwischen beiden, dann tritt das Fehlverhalten des Vorfahrtberechtigten so stark zurück, daß der Wartepflichtige den gesamten Schaden allein zu tragen hat.

Normenkette:

StVG § 17 Abs. 1 ; StVO § 8 Abs. 2 ;
Fundstellen
VerkMitt 1993, 2