Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein links auf die Überholspur der Autobahn einscherendes Fahrzeug
OLG Bremen, Urteil vom 28.11.1995 - Aktenzeichen 3 U 31/95
DRsp Nr. 1996/29744
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein links auf die Überholspur der Autobahn einscherendes Fahrzeug
»1. Der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden auf ein anderes Fahrzeug wird dadurch ausgeräumt, dass der Vorausfahrende in zeitlich und örtlich nahem Zusammenhang mit dem Unfall einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen hat. Bei dieser Sachlage spricht der Anscheinsbeweis für eine unfallursächliche Missachtung der sich aus § 7 Abs. 5StVO ergebenden gesteigerten Sorgfaltsforderung.«2. Kommt es im Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs zu einem Auffahrunfall, so ist eine Schadensteilung von 3/4 zu 1/4 zu Lasten des den Fahrstreifen wechselnden Fahrzeugs angemessen.