OLG Düsseldorf - Urteil vom 15.11.1979
12 U 160/79
Normen:
SHG § 4 ; StVG § 7 § 17 ; StVO § 2 § 9 ;
Fundstellen:
VersR 1981, 784

Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen in den Schienenraum gewechselten PKW

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.1979 - Aktenzeichen 12 U 160/79

DRsp Nr. 1994/9397

Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen in den Schienenraum gewechselten PKW

Weicht ein Kraftfahrer einer auf der rechten Fahrbahnseite befindlichen Baustelle dadurch aus, dass er den in der Straßenmitte gelegenen Schienenraum einer Straßenbahn befährt und fährt dabei eine von hinten herannahende Straßenbahn auf, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten der Straßenbahn auszugehen, wenn diese genügend Zeit und Wegstrecke gehabt hätte, um sich auf den vor ihr fahrenden PKW-Fahrer einzustellen.

Normenkette:

SHG § 4 ; StVG § 7 § 17 ; StVO § 2 § 9 ;

Hinweise:

So auch OLG Zweibrücken v. 17.10.1978, VRS 56, 469 = VerkMitt 1979, 38 = DAR 1979, 170, wenn eine Straßenbahn 180-200m von der Stelle entfernt an einer Haltestelle hält.

Fundstellen
VersR 1981, 784