Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen PKW
LG Leipzig, Urteil vom 13.05.1993 - Aktenzeichen 2 S 2563/93
DRsp Nr. 1995/4005
Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen PKW
Hat sich ein PKW zum Linksabbiegen vor einer herannahenden Straßenbahn auf den Schienen eingeordnet und fährt die Straßenbahn auf, so trägt der PKW den vollen Schaden. Die Betriebsgefahr der Straßenbahn tritt völlig hinter das Verschulden des Kraftfahrers zurück.