LG Leipzig - Urteil vom 13.05.1993
2 S 2563/93
Normen:
BGB § 823 § 254 ; HPflG § 1 § 4 ; StVO § 8 § 9 ;
Fundstellen:
VersR 1994, 1002
VersR 1994, 1002

Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen PKW

LG Leipzig, Urteil vom 13.05.1993 - Aktenzeichen 2 S 2563/93

DRsp Nr. 1995/4005

Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen PKW

Hat sich ein PKW zum Linksabbiegen vor einer herannahenden Straßenbahn auf den Schienen eingeordnet und fährt die Straßenbahn auf, so trägt der PKW den vollen Schaden. Die Betriebsgefahr der Straßenbahn tritt völlig hinter das Verschulden des Kraftfahrers zurück.

Normenkette:

BGB § 823 § 254 ; HPflG § 1 § 4 ; StVO § 8 § 9 ;

Hinweise:

Vgl. zur Betriebsgefahr von Straßenbahnen OLG Hamm VersR 1992, 108 und 1992, 510

Fundstellen
VersR 1994, 1002
VersR 1994, 1002