I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg- Fürth vom 12. März 2010 abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 2.790,32 Euro nebst 5 % Zinsen, über dem Basiszinssatz hieraus seit 18.02.2009 zu bezahlen.
Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 316,18 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit 18.02.2009 zu bezahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin 79 % und tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 21 %.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss: Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 13.561,26 Euro festgesetzt.
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