OLG Köln - Beschluß vom 14.07.1975
1 U 184/74
Normen:
StVO § 8 ;
Fundstellen:
DAR 1976, 17
VersR 1976, 395

Haftungsverteilung bei Auffahren eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs auf einen im Zuge eines Linksabbiegevorgangs in Höhe des Mittelstreifens in die Fahrbahn hineinragenden LKW

OLG Köln, Beschluß vom 14.07.1975 - Aktenzeichen 1 U 184/74

DRsp Nr. 1994/12629

Haftungsverteilung bei Auffahren eines vorfahrtberechtigten Fahrzeugs auf einen im Zuge eines Linksabbiegevorgangs in Höhe des Mittelstreifens in die Fahrbahn hineinragenden LKW

Biegt ein Fahrzeug nach links auf eine mehrspurige Hauptstraße ein und bleibt es dabei in Höhe des Mittelstreifens stehen, so ist im Falle einer Kollision mit einem auf der Vorfahrtstraße fahrenden Fahrzeug hälftige Schadensteilung gerechtfertigt, wenn der in der Fahrbahnmitte stehende LKW in dessen Fahrstreifen hineinragte.

Normenkette:

StVO § 8 ;

Hinweise:

Vgl. hierzu auch OLG Hamm v. 25.04.1974, VRS 48, 59.

Fundstellen
DAR 1976, 17
VersR 1976, 395