Haftungsverteilung bei Auffahrunfall; Nachweis des Verschuldens
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.1995 - Aktenzeichen 9 U 215/94
DRsp Nr. 1996/3883
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall; Nachweis des Verschuldens
1. Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich anhält und zurücksetzt, so trägt es die alleinige Haftung.2. Dass der Fahrer des vorausfahrenden sich bei dem Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs entschuldigt, ist ein Indiz dafür, dass es zu dem Unfall durch Zurücksetzen des vorausfahrenden Fahrzeugs gekommen ist.