OLG Düsseldorf - Urteil vom 09.07.1975
15 U 194/74
Normen:
StVO § 4 ; StVG § 7 § 17 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
VersR 1976, 545

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.1975 - Aktenzeichen 15 U 194/74

DRsp Nr. 1994/9470

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

Bei einem Auffahrunfall spricht ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Auffahrenden. Hat das vorausfahrende Fahrzeug abrupt abgebremst, weil es eine Einfahrt verpasst hatte, so ist von hälftiger Schadensteilung auszugehen.

Normenkette:

StVO § 4 ; StVG § 7 § 17 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen
VersR 1976, 545