AG Sömmerda, vom 10.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 C 676/05
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
LG Erfurt, Urteil vom 27.04.2007 - Aktenzeichen 2 S 356/06
DRsp Nr. 2008/11048
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug völlig überraschend abbremst, so hat es sich einen Haftungsanteil von 25% anrechnen zu lassen.