OLG Karlsruhe - Urteil vom 09.01.1987
10 U 208/86
Normen:
StVG § 7 Abs.2 ;
Fundstellen:
DRsp II(294)227c
VRS 72, 168

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall an einer von Grün auf Gelb umspringenden Verkehrsampel

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.01.1987 - Aktenzeichen 10 U 208/86

DRsp Nr. 1992/9260

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall an einer von Grün auf Gelb umspringenden Verkehrsampel

Bremst ein Fahrzeug stark ab, weil eine Verkehrsampel von Grün auf Gelb umspringt und kommt es zu einem Auffahrunfall, so handelt es sich aus Sicht des vorausfahrenden Fahrzeugs um ein unabwendbares Ereignis, so dass das auffahrende Fahrzeug die volle Haftung trifft.

Normenkette:

StVG § 7 Abs.2 ;